
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze erneut im Nachhinein für rechtswidrig erklärt und damit die Rechtmäßigkeit der deutschen Grenzpraxis grundlegend infrage gestellt. In dem nun entschiedenen Verfahren ging es um eine Deutsche, die 2022 und 2023 mit Fernbussen und der Bahn zwischen ihrem damaligen Wohnort Wien und München pendelte und dabei mehrfach von der Bundespolizei kontrolliert worden war. Ihre Klage war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München abgewiesen worden, in der Berufung gab ihr der VGH nun Recht.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Bundesinnenministerium die wiederholte Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Österreich nicht im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet hatte. Für die jeweils sechsmonatigen Verlängerungszeiträume – konkret von November 2021 bis Mai 2022 sowie von November 2022 bis Mai 2023 – wäre nach Auffassung des Gerichts eine neue, ernsthafte Bedrohung erforderlich gewesen. Aus den Anordnungsschreiben sei eine solche Bedrohungslage jedoch „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.
Insbesondere die Argumentation mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder der Belastung der Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge reichte dem Gericht nicht aus, um den Eingriff in die eigentlich kontrollfreien Binnengrenzen der Schengen-Zone zu rechtfertigen. Nach der EuGH-Rechtsprechung könne sich die Bundesregierung zudem nicht pauschal auf den Schutz der nationalen Sicherheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder die innere Sicherheit berufen, um die verlängerten Kontrollen zu legitimieren. Die Entscheidung reiht sich in ein früheres Urteil des VGH ein: Bereits vor gut einem Jahr hatte das Gericht einem Österreicher Recht gegeben, der sich gegen eine Kontrolle in einem Zug in Bayern im Juni 2022 gewehrt hatte.
Unmittelbare Auswirkungen auf die aktuell weiter praktizierten Grenzkontrollen hat das neue Urteil nach Gerichtsangaben vorerst nicht. Es ist zudem noch nicht rechtskräftig; der Bundesregierung steht der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen. Gleichwohl erhöht die wiederholte Rüge aus München den juristischen und politischen Druck auf Berlin, die Begründungen für Eingriffe in die Schengen-Freizügigkeit enger an den Vorgaben des EU-Rechts auszurichten und die Praxis an der deutsch-österreichischen Grenze auf den Prüfstand zu stellen.