
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt plant Ermittlungen gegen den ÖVP-Fraktionsführer im parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Andreas Hanger. Dem Nationalratsabgeordneten wird eine mögliche falsche Beweisaussage im Zusammenhang mit der Grazer FPÖ-Finanzcausa vorgeworfen, wie der „Standard“ berichtet. Weil Hanger als Abgeordneter über parlamentarische Immunität verfügt, kann ein Verfahren erst eingeleitet werden, wenn der Nationalrat seine Auslieferung beschließt. Voraussetzung dafür ist, dass das Parlament keinen unmittelbaren beruflichen Zusammenhang zwischen dem vorgeworfenen Verhalten und der parlamentarischen Tätigkeit erkennt.
Auslöser der Causa ist eine Finanzaffäre rund um die Grazer FPÖ, die Gegenstand des von der ÖVP eingesetzten Untersuchungsausschusses zum angeblichen „rot-blauen Machtmissbrauch“ war. Laut übereinstimmenden Aussagen mehrerer damaliger Fraktionsführerinnen und Fraktionsführer – darunter Meri Disoski (Grüne), Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) und Yannick Shetty (Neos) – soll Hanger Anfang 2024 in einer Besprechung einen USB-Stick verteilt haben, auf dem sich zumindest Teile des Ermittlungsakts gegen mehrere steirische FPÖ-Politiker befanden. Diese Darstellung steht im Zentrum des Verdachts, Hanger könnte Ermittler falsch informiert haben.
Hanger hatte gegenüber den zuständigen Behörden angegeben, den Strafakt zur Grazer FPÖ-Finanzcausa „weder in elektronischer noch in physischer Form“ erhalten zu haben. Er betonte, er habe von einem Anwalt lediglich aufgearbeitete Informationen für die Arbeit im Untersuchungsausschuss bekommen, nicht aber den eigentlichen Ermittlungsakt. In einem Verfahren gegen den früheren FPÖ-Politiker Alexis Pascuttini war Hanger dazu befragt worden. Pascuttini soll laut Verdacht den Strafakt an die ÖVP verkauft haben, weist diesen Vorwurf jedoch zurück und bestreitet, jemals Akten verkauft zu haben.
Politisch zeigt sich Hanger laut APA unbeeindruckt von den Ermittlungsplänen. Er habe stets klar gemacht, dass ihm Unterlagen für die Ausschussarbeit zur Verfügung gestanden seien; die konkrete Form der Unterlagen sei aus seiner Sicht zweitrangig. Zugleich sieht er die Weitergabe von Informationen im Rahmen des Untersuchungsausschusses als Teil seiner politischen Tätigkeit – ein Argument, auf das er mit Blick auf seine Immunität und eine mögliche Auslieferungsentscheidung des Nationalrats setzt. Ob das Parlament dem Wunsch der Staatsanwaltschaft folgt, dürfte damit zu einem weiteren Konfliktpunkt im ohnehin polarisierten Umgang mit dem Untersuchungsausschuss werden.