In Nordrhein-Westfalen sorgt ein Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung für scharfe Kritik von Denkmalschützern, Kommunen und Fachbehörden. Kern des Vorhabens ist es, Bauvorhaben für militärische Anlagen – etwa die Modernisierung von Kasernen – deutlich zu beschleunigen. Dazu sollen Baugenehmigungsverfahren entfallen und der Denkmalschutz für bestimmte Liegenschaften des Landes und des Bundes gelockert werden. Die Regierung verweist zur Begründung auf die angespannte globale Sicherheitslage und den politischen Anspruch, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen.
Besonders umstritten ist, wie weit der Eingriff in den bestehenden Schutz historischer Bausubstanz reichen soll. Betroffen wären nicht nur klassische Militärstandorte, sondern grundsätzlich Liegenschaften, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen. Dazu zählen nach dem Entwurf unter anderem Gebäude der Bundespolizei oder des Katastrophenschutzes sowie Einrichtungen des Landes wie Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke. Kritiker sehen darin eine weit gefasste Konstruktion, die deutlich über Kasernenanlagen hinausreicht.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnt in einer Stellungnahme zur Expertenanhörung im Landtag am 14. April vor einem Paradigmenwechsel. Mit der geplanten Regelung würden Denkmale „schon in Friedenszeiten quasi unter Kriegsrecht gestellt“, heißt es dort. Die Befürchtung: Wenn für verteidigungsrelevante Liegenschaften erleichterte oder ganz entfallende Genehmigungsverfahren gelten, könnten historische Bauten ohne die bislang üblichen Prüfungen dauerhaft verändert oder teilweise aufgegeben werden. Denkmalbehörden und Archäologen schließen sich dieser Kritik an und verweisen auf mögliche irreversible Verluste von Kulturgütern.
Auf der anderen Seite steht der politische Druck, Verteidigungsstrukturen schneller anzupassen und auszubauen. Befürworter des Entwurfs argumentieren, dass herkömmliche Planungs- und Genehmigungsverfahren in Krisenzeiten zu träge seien, um den gestiegenen Anforderungen an Landes- und Bündnisverteidigung gerecht zu werden. In diesem Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und Kulturgutschutz muss nun der Landtag abwägen. Die anstehende Anhörung dürfte zeigen, ob der Entwurf in seiner jetzigen Form Bestand haben kann oder ob die Regierung die geplanten Eingriffe in den Denkmalschutz nachschärfen muss.