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Österreichs Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten grundlegend verändert. Laut neuen Daten der Statistik Austria stieg die Zahl der Erwerbstätigen seit 2005 um rund 752.600...

Ehemaliger Verfassungsschützer Ott schweigt im eigenen Prozess gegen Journalistin

12.03.2026


Am Wiener Landesgericht ist ein von Egisto Ott angestrengtes Verfahren gegen die Chefredakteurin des Nachrichtenmagazins „profil“, Anna Thalhammer, in ungewöhnlichen Szenen geendet. Der ehemalige Chefinspektor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte Thalhammer wegen übler Nachrede geklagt – verweigerte im eigenen Prozess dann jedoch konsequent jede Aussage. Die Richterin zeigte sich sichtbar irritiert und vertagte die Verhandlung auf Herbst.

Bereits zu Beginn der Verhandlung war Ott aus dem Saal verwiesen worden, nachdem er die Richterin wiederholt unterbrochen hatte. Als er später als Zeuge einvernommen werden sollte, beantwortete er keine einzige Frage. Auf die Versuche der Vorsitzenden Nicole Baczak, den Hintergrund seiner Privatanklage zu klären, reagierte er lediglich mit dem Hinweis: „Ich entschlage mich der Aussage. Nach der StPO.“ Die Richterin entgegnete darauf: „Warum sitzen wir dann da, wenn Sie nicht reden wollen? Was soll das dann da?“

Im Hintergrund steht ein weiteres, deutlich größeres Verfahren gegen den früheren Verfassungsschützer. Gegen Ott läuft am Wiener Landesgericht ein Prozess wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit, Verletzung des Amtsgeheimnisses und weiterer Delikte. Der Spionage-Prozess ist vorerst bis 20. Mai anberaumt, Ott weist sämtliche Vorwürfe kategorisch zurück. Beobachter sehen in der auffälligen Zurückhaltung im Verfahren gegen Thalhammer einen möglichen Versuch, sich nicht durch Aussagen in einem Verfahren in dem anderen zu belasten.

Die Richterin will nun klären lassen, ob Ott sich in der Privatklage überhaupt auf ein Entschlagungsrecht berufen kann. Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 20. Oktober soll der gesamte Gerichtsakt zum Spionage-Verfahren beigezogen werden. Auf dieser Grundlage will das Gericht prüfen, ob dem Ex-BVT-Chefinspektor das Recht zusteht, die Aussage zu verweigern. Sollte sich herausstellen, dass kein Entschlagungsrecht besteht und Ott dennoch weiterhin schweigt, könnten für ihn prozessuale Konsequenzen drohen. Für Thalhammer und das Magazin „profil“ bleibt damit vorerst offen, ob und wann der Kern der Vorwürfe im Rahmen der Privatanklage überhaupt verhandelt wird.