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Christliche Pflegeheime im Kanton Zürich müssen Türen für Sterbehilfe öffnen

08.10.2026


Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich hat mit einer klaren Zweidrittelmehrheit eine Gesetzesänderung angenommen, die Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler verpflichtet, assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen. Damit verlieren Institutionen ihr bisheriges Recht, Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas den Zugang grundsätzlich zu verwehren. Ausgenommen von der neuen Pflicht bleiben psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse. Das Votum reiht Zürich in eine wachsende Gruppe von Kantonen ein, die die Duldung von Sterbehilfe gesetzlich regeln.

Die neue Regelung trifft insbesondere rund 30 private christliche Heime im Kanton, die Sterbehilfe aus weltanschaulichen Gründen bislang ausgeschlossen hatten. Sie müssen künftig entweder mit der Präsenz von Sterbehilfeorganisationen leben oder ihren Betrieb in einen Kanton verlegen, der keine entsprechende Pflicht kennt. Markus Schaaf, Heimleiter des christlich geprägten Zentrums Rämismühle in Zell und prominente Stimme im Nein-Lager, hält einen Wegzug aktuell jedoch nicht für das naheliegende Szenario. Er geht davon aus, dass die meisten betroffenen Häuser versuchen werden, ihre Haltung "so weit wie möglich weiterhin zu leben" und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Mit dem Entscheid verändert sich auch der Rahmen für Ärztinnen und Ärzte in Zürcher Spitälern. Diese Häuser sind nun gehalten, Sterbebegleitende zuzulassen, nachdem kritische Stimmen im Vorfeld vor möglichen Spannungen zwischen Palliativpflege und Suizidhilfe im Spitalsetting gewarnt hatten. Die Zürcher Kantonsregierung hatte die Vorlage vor diesem Hintergrund abgelehnt; die Mehrheit im Kantonsrat stellte sich hingegen hinter das Gesetz. Befürworter wie Vertreter von SP, GLP, Grünen und Mitte werten das deutliche Ja als Ausdruck eines verbreiteten Bedürfnisses nach gestärkter Selbstbestimmung am Lebensende.

Mit dem Zürcher Entscheid verschiebt sich die landesweite Praxis weiter in Richtung einer flächendeckenden Duldung von Sterbehilfe in Institutionen. In den Kantonen Genf und Wallis gilt bereits eine allgemeine Pflicht für alle Spitäler und Heime, assistierten Suizid zu erlauben, während in der Waadt, Neuenburg, Jura und Graubünden öffentlich beauftragte Institutionen dazu verpflichtet sind. Auch andere Kantone diskutieren vergleichbare Regeln; in Nidwalden und Solothurn haben die Parlamente entsprechende Bestimmungen bereits beschlossen. Im Kanton Zürich beginnt nun für Heime und Spitäler – insbesondere für Einrichtungen mit religiöser Trägerschaft – eine Phase der praktischen Umsetzung, in der sie ihre internen Abläufe und ihr Werteverständnis mit den neuen rechtlichen Vorgaben in Einklang bringen müssen.